Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Rechtsstreit eine Entscheidung getroffen, die die Luftfahrtbranche aufhorchen lässt. Es ging um Zubringerflüge und die Frage, ob die Lufthansa verpflichtet ist, Condor-Passagiere zu bevorzugen. In diesem Fall hat Condor vor Gericht eine deutliche Niederlage erlitten.
Grund für die Entscheidung war, dass das Bundeskartellamt zuvor Condor Anspruch auf Zubringerflüge zugesprochen hatte. Allerdings wurden diese Vorzugskonditionen aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben. Die Lufthansa bestätigte, dass die Anordnung zur Fortführung der bevorzugten Konditionen rechtswidrig sei. Somit wurde die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor als rechtlich zulässig erklärt. Trotzdem wird die Lufthansa im Rahmen eines Interlining-Abkommens weiterhin Zubringerflüge anbieten.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsbeziehungen in der Luftfahrtbranche haben. Sie bestätigt nicht nur die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Kooperation zwischen Lufthansa und Condor, sondern wirft auch Fragen zur Wettbewerbspraxis und zur Zusammenarbeit zwischen großen Fluggesellschaften auf.