Die Deutsche Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, nachdem sie zusammen mit ihrem Mann nach Syrien gereist war und sich dem IS angeschlossen hatte. Ein besonders schwerwiegender Vorwurf war die Misshandlung einer jesidischen Frau, die sie als Sklavin hielt und zur Hausarbeit zwang. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten.
Jüngst ordnete der Bundesgerichtshof (BGH) eine Neubewertung der Haftstrafe an. Der Schuldspruch wurde teilweise geändert, wobei festgestellt wurde, dass Nadine K. keine Beihilfe zum Völkermord geleistet hat. Dies hat Konsequenzen für das Strafmaß, das nun vom Oberlandesgericht Koblenz erneut verhandelt werden muss. Die Entscheidung des BGH legt nahe, dass die Verurteilung im Hinblick auf das Ausmaß der Beteiligung von Nadine K. an den Verbrechen überprüft werden muss, um die Angemessenheit der Strafe zu gewährleisten.