Ein aktueller Fall beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Eine Frau aus Bayern zieht vor Gericht, um gegen den Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks vorzugehen. Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Frage, ob Beitragszahler den Rundfunkbeitrag verweigern können, wenn sie das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als einseitig empfinden. Dieser Konflikt wirft grundlegende Fragen zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zur Meinungsvielfalt und zur Rolle der Verwaltungsgerichte auf.
Die Klägerin argumentiert, dass das Programm des Bayerischen Rundfunks nicht ausreichend die Vielfalt der Meinungen und Informationen widerspiegelt. Dem entgegen steht die Verteidigung des Senders, die auf die Diversität der Sendungen und Formate verweist.
Bisherige Gerichtsentscheidungen in den vorherigen Instanzen fielen zugunsten der Rundfunkfreiheit der Sender aus, was die Klage der Frau aus Bayern abwies. Nun liegt die Revision beim Bundesverwaltungsgericht, das über die Notwendigkeit einer Programmprüfung durch Verwaltungsgerichte befindet.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird in den kommenden ein bis zwei Wochen erwartet und könnte wegweisende Leitlinien für zukünftige Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in Bezug auf Meinungsvielfalt setzen. Es bleibt somit spannend, in welche Richtung sich die Rechtsprechung entwickeln wird.

