Der langwierige Rechtsstreit rund um den Fall von Vera Egenberger beschäftigt seit Jahren die Justiz. Als Konfessionslose wurde sie von der Diakonie abgelehnt und hat erfolgreich dagegen geklagt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht noch aus, doch die bedeutenden Entwicklungen in diesem Fall werfen wichtige Fragen auf.
Die Thematik dreht sich um das Recht auf Kirchenmitgliedschaft in kirchlichen Organisationen. Vera Egenbergers Kampf gegen arbeitsrechtliche Diskriminierung hat bereits zu wegweisenden Entscheidungen geführt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch der Europäische Gerichtshof sprachen sich zugunsten von Egenberger aus, was die Kirchen verpflichtet, die Notwendigkeit der Kirchenmitgliedschaft für bestimmte Stellen zu begründen.
Als Konsequenz hat die Diakonie bereits Anstellungsbedingungen geändert, um auch Nichtkirchenmitglieder einzustellen. Dies zeigt das weitreichende Echo, das dieser Fall in arbeitsrechtlichen Kreisen hervorruft.
Die finale Richtungsentscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es wird über die Einmischung der Arbeitsgerichte in kirchliche Entscheidungen und die Selbstbestimmung der Kirchen in Arbeitsrechtsfragen entscheiden. Angesichts der Rolle der Kirchen als zweitgrößter Arbeitgeber in Deutschland gewinnt diese Frage stark an Bedeutung.

