Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen ab Sonntag, 18. Januar, auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Kleinere Halter waren bereits im Dezember 2025 von den strengsten Auflagen betroffen, diese Maßnahmen wurden zuvor gelockert.
Termine und Geltungsbereich
Die neue Verfügung tritt unmittelbar in Kraft. Sie erweitert die bereits im Dezember 2025 erfolgten Lockerungen, die sich zunächst nur auf Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren bezogen. Nach Angaben der Stadt folgt Wiesbaden damit anderen Landkreisen in Hessen, weil sich das Seuchengeschehen in der Stadt beruhigt habe.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin Vorgaben zur Biosicherheit einhalten. Die Stadt betont, dass diese Maßnahmen ein wirksames Instrument sind, um das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Konkret nennt die Verfügung Schutzkleidung, Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlage
Die Stadtverwaltung verweist auf die Allgemeinverfügung als rechtliche Grundlage und auf ausführliche Hinweise zu den Anforderungen auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich die Krankheit wieder ausbreitet, und gelten solange, bis das Gesundheitsrisiko erneut bewertet wird.
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