Seit dem 7. Februar gelten für die Ausstellung von Personalausweisen neue Gebühren. Erwachsene, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für jüngere Antragsteller steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich konkret ändert
Die Änderung betrifft zwei Tarifgruppen. Für Personen ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr um 9 Euro. Das entspricht einem Anstieg von etwa 24 Prozent. Für Personen unter 24 Jahren steigt die Gebühr um 4,80 Euro, das sind rund 21 Prozent. Die neuen Sätze gelten seit Samstag, dem 7. Februar.
Beschluss und Begründung
Die Anhebung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt. Dem Vorgang war eine Zustimmung durch den Bundesrat vorausgegangen. Als Gründe nennt das Ministerium gestiegene Herstellkosten für die Ausweise, einen höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards sowie den Ausbau digitaler Prozesse.
Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger
Für Betroffene bedeutet die Reform höhere einmalige Ausgaben bei der Beantragung oder Verlängerung eines Ausweises. Welche Auswirkungen die Gebührenerhöhung langfristig auf die Verwaltung oder auf Angebote wie digitale Identitätsdienste hat, bleibt offen. Das Innenministerium führt die Kostensteigerungen als Grundlage der Entscheidung an.
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