Die Einnahmen der Städte und Gemeinden durch die Grundsteuer verzeichnen bereits vor der Reform einen Anstieg. Trotz der angestrebten Aufkommensneutralität gibt es Bedenken, da einige Kommunen ihre Hebesätze angehoben haben, was zu einer Erhöhung der Grundsteuerzahlungen führt.
Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen aus Grundsteuer A auf 0,4 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 2,9% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Hingegen verzeichnete die Grundsteuer B Einnahmen in Höhe von 15,6 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 3,8% darstellt.
Die Reform der Grundsteuer sollte eigentlich aufkommensneutral sein, doch die Realität zeigt, dass einige Kommunen die Hebesätze erhöht haben. Diese Hebesätze spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Grundsteuerlast für Eigentümer. Obwohl es die Möglichkeit gibt, Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen, sind die Erfolgsaussichten bei erhöhten Hebesätzen gering.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass trotz der Reformbestrebungen die Gefahr von erhöhten Grundsteuerzahlungen für Eigentümer und Mieter besteht, insbesondere aufgrund der Anhebung von Hebesätzen in einigen Kommunen.
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