Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen müssen weiterhin Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren, um illegalen Cum-Cum-Geschäften entgegenzuwirken. Die Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass Steuerhinterziehung konsequenter verfolgt wird, um den Staatshaushalt zu schützen.
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird auf zehn Jahre verlängert, eine Entscheidung, die inmitten des anhaltenden Kampfes gegen Cum-Cum-Geschäfte getroffen wurde. Ursprünglich war geplant, diese Frist ab 2026 auf nur acht Jahre zu verkürzen, doch angesichts des durch Cum-Cum-Deals verursachten Schadens von rund 28,5 Milliarden Euro regte sich Kritik und Widerstand gegen eine mögliche Verkürzung. Die potenzielle Rückkehr zu zehn Jahren wird als Etappensieg im Bestreben angesehen, die Machenschaften rund um Cum-Cum aufzudecken.
Die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats ist für diese Gesetzesänderung erforderlich, die als Schritt zur verstärkten Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen betrachtet wird. Politische Akteure begrüßen die Maßnahme als Instrument gegen illegale Praktiken, um Gerechtigkeit zu gewährleisten. Es wird betont, dass weitere konsequente Schritte notwendig sind, um den entstandenen Schaden aus Cum-Cum-Deals zurückzuführen und die Kooperation zwischen Bund und Ländern zu intensivieren.