Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest für die Sperrzone II wurde verlängert und gilt seit Samstag, 21. März. Inhaltlich bleiben die bisherigen Regelungen bestehen, da die Seuchenlage nach Angaben der Behörden weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung erfordert.
Gründe für die Verlängerung
Die Verlängerung erfolgte, weil die vorherige Allgemeinverfügung ausläuft. Nach Einschätzung der zuständigen Stellen ist es noch nicht möglich, die Beschränkungen aufzuheben, da das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Seuche fortbesteht. Die Maßnahmen dienen laut Behörden der Kontrolle der Tierseuche und dem Schutz von Nutztierbeständen.
Betroffene Gruppen und Folgen
Für Bewohnerinnen und Bewohner, Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte ändern sich zunächst keine Vorgaben. Auch die Allgemeinverfügung für die Sperrzone I ist weiterhin in Kraft. Konkrete Praxisanweisungen und Einschränkungen bleiben damit bestehen, bis die Behörden eine neue Bewertung der Lage vornehmen.
Die Behörden kündigen an, die Entwicklung weiter zu beobachten und die Regelungen bei Bedarf anzupassen.
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