Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt Tempo 30. Die Stadtverwaltung setzte damit eine Forderung des örtlichen Ortsbeirats um. Als Begründung nennt das Verkehrsdezernat den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm.
Rechtliche Prüfung und Lärmgutachten
Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, die Maßnahme sei nach einer rechtlichen Prüfung möglich gemacht worden. Das Umweltamt habe umfangreiche Lärmberechnungen durchgeführt, die dem vorgeschriebenen Verfahren entsprechen und die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung belegen. Kowol sagte: „Dort, wo Menschen wohnen, leben und schlafen; wo sich Kinder aufhalten, haben sie ein Recht auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld. Wir schützen Menschen vor Lärm, überall wo es nötig ist.“
Weitere Umsetzungen in Wiesbaden
Die Stadt kündigte an, ähnliche Anträge aus anderen Ortsteilen zeitnah zu prüfen und umzusetzen. Betroffene Strecken auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung sind unter anderem: in Bierstadt die Nauroder Straße B455 mit den Hausnummern 59 bis 132; in Erbenheim die Barbarossa Straße und die Wandersmann Straße mit den Hausnummern 38 bis 54; in Biebrich die Straße der Republik, die Rathausstraße und die Stettiner Straße; in Kastel die Wiesbadener Straße; im Westend die Bleichstraße und der Zietenring; im Stadtteil Südost die Frankfurter Straße mit den Abschnitten 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40; sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.
Unabhängig davon werden Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kitas dort geprüft und eingeführt, wo Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, teilte die Stadt mit.
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