Donnerstag, 29.01.2026

Stallpflicht für Geflügel bis 50 Tiere aufgehoben, Schutzregeln bleiben in Kraft

Empfohlen

redaktion
redaktionhttps://kreisbote-mainz-bingen.de
Ihr Begleiter für die Region. Aktuell und verlässlich.

Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit bis zu 50 Tieren ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Größere Bestände unterliegen vorerst weiterhin der Aufstallpflicht, um das Einschleppen des Erregers in größere Tierpopulationen zu verhindern.

Lockerung begründet mit sinkendem Zug der Wildvögel

Das Amt für Veterinärwesen begründete die Lockerung damit, dass der Zug der Wildvögel weitestgehend pausiert und dadurch das Risiko eines Eintrags aus der Wildvogelpopulation gesunken sei. Zugleich weist die Behörde darauf hin, dass das Risiko nicht aufgehoben ist, weil inzwischen auch heimische Vogelpopulationen erkrankt sind und verenden.

Weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen und Verbote

Unabhängig von der Betriebssgröße gelten weiterhin erhöhte Biosicherheitsmaßstäbe. Veranstaltungen mit Geflügel, das Verbringen von Geflügel und die Abgabe im Reisegewerbe bleiben deshalb untersagt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Ausbreitung des Erregers in kleine und große Bestände gleichermaßen zu verhindern.

Weitere Regelungen: Hunde, Meldepflichten und lokale Ausnahmen

Hunde dürfen am Rheinufer wieder ohne Leine laufen, sofern keine örtlichen Regelungen dem entgegenstehen. In ausgewiesenen Gebieten wie der Schiersteiner Aue gilt nach wie vor Leinenpflicht, hier wegen der Afrikanischen Schweinepest.

Tote Wild- und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten kann die Meldung an die Leitstelle der Feuerwehr erfolgen.

Quelle anzeigen

Weiterlesen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelles