Die Wohnung einer 17-Jährigen wurde durchsucht, obwohl kein stichhaltiger Verdacht vorlag. Der Durchsuchungsbeschluss beruhte auf vagen und anonymen Hinweisen im Zusammenhang mit Graffiti-Schmierereien gegen den damaligen Kanzlerkandidaten Merz und die CDU. Das Landgericht Arnsberg hat den Beschluss als rechtswidrig eingestuft. Dabei sind mögliche politische Verbindungen und eine potenzielle Befangenheit der Ermittler nicht auszuschließen.
Diese fragwürdige Durchsuchung wirft ernsthafte Fragen zur Unabhängigkeit der Ermittlungen auf. Das Versagen, basierend auf zweifelhaften Hinweisen und einem unrechtmäßigen Beschluss, deutet auf potenzielle politische Einflussnahme und mangelnde Überprüfung seitens der Staatsanwaltschaft hin. Insgesamt wirft dieser Fall ein grelles Licht auf Probleme im Ermittlungssystem und die Notwendigkeit einer unvoreingenommenen und fundierten Vorgehensweise.
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