Die Stadt Wiesbaden hat wegen anhaltender Trockenheit die höchste Waldbrandwarnstufe 5 ausgerufen. Auf allen öffentlichen Grillplätzen gilt ein grundsätzliches Grillverbot. Für Veranstaltungen und Waldeigentümer treten schärfere Einschränkungen in Kraft, und Behörden können Wälder vorübergehend sperren.
Regeln für Veranstaltungen und den Betrieb von Grills
Veranstalter dürfen Kohlegrills nicht verwenden. Gas- und Elektrogrills sind nur erlaubt, wenn sie auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund betrieben werden und ein Mindestabstand von 2,5 Meter zu brennbaren Materialien wie Gras, Büschen oder Bäumen eingehalten wird. Sonstige Hitzequellen etwa Fritteusen oder Reiskocher dürfen nicht auf Grasflächen betrieben werden. Grillen in Pavillons oder Zelten ist untersagt. Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
Veranstalter müssen Stellflächen und Flächen für Auf- und Abbau ausreichend wässern und zusätzliche Löschmittel vorhalten. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Beginn einer Veranstaltung zu bewässern. Das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk ist verboten.
Beschränkungen in Waldbereichen und Schutzmaßnahmen
Gaststätten und Kleingärten in einer Entfernung von 100 Meter Luftlinie zum Wald dürfen keine offenen Feuer entzünden und keine pyrotechnischen Gegenstände einsetzen. Das Verbrennen von zum Beispiel Schnittgut ist untersagt. Die Forstbehörde und private Waldeigentümer sind befugt, den Wald zu sperren. In diesem Fall sollte der Wald weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten für Kontrolltätigkeiten der Forstbehörden sowie für Einsatzkräfte des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
Bereits bestehendes Rauchverbot im Wald bleibt bestehen. Das Rauchen ist im Wald ganzjährig untersagt.
Warnstufen und ihre Bedeutung
Die Einschätzung der Waldbrandgefahr erfolgt anhand des Waldbrandgefahrenindex und des Grasland-Feuer-Index. Beide Indices geben das meteorologische Potenzial für Waldbrände beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen wie Wiesen wieder. Die Gefährdung wird in fünf Stufen angegeben, von 1 für sehr geringe Gefahr bis 5 für sehr hohe Gefahr. Stufe 3 führt zur Schließung von Waldgrillplätzen, Stufe 4 bringt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen mit sich, und in Stufe 5 gelten darüber hinaus strenge Auflagen für Veranstalter.
Kontrollen und Konsequenzen
Ordnungskräfte werden die Einhaltung der Vorschriften verstärkt kontrollieren. Bei Verstößen können Maßnahmen durch die örtlichen Behörden angeordnet werden. Ziel der Auflagen ist es, das Risiko von Brandausbrüchen in der aktuellen Trockenphase zu reduzieren und Einsatzkräfte zu entlasten.
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